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Promillegrenzen gelten auch auf dem eScooter

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Promillegrenzen gelten auch auf dem Roller
In diesem Zusammenhang weist die Münchner Polizei darauf hin, dass E-Scooter nur durch eine Person genutzt werden dürfen. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die gleichen Grenzen wie bei Kraftfahrzeugen: Wer einen E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat. Sollte man in Folge des Alkohols nicht fahrtüchtig sein (und zum Beispiel Schlangenlinien fahren), ist es sogar möglich, dass man ab 0,3 Promille eine Anzeige erhält.

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