AGBs der Sharinganbieter oft unwirksam
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) hat sich die AGBs der Sahringanbieter Circ, Tier, Lime und Voi genauer angeschaut und so einiges moniert.
Ein Beispiel ist das einige der Anbieter unzulässige Haftungsregeln in Ihre AGBs schreiben und das der Nutzer sich zum Beispiel selbst von der Verkehrssicherheit des jeweiligen eScooters überzeugen sollen. Der Vzbv sieht das als unzulässig an, dem Nutzer die Verantwortung zur Verkehrssicherheitsüberprüfung aufzubürden.
Auch sind Passagen wie, das sich einige Anbieter vorbehalten das Sie keine Mietgebühren erstatten, wenn der Nutzer diese für sich reklamiert, weil der eScooter zum Beispiel nicht in Ordnung war. Außerdem stimmt der Nutzer automatisch zu das der jeweilige Sharinganbieter die Daten des Nutzers einfach für Werbung und Co. verwenden darf.
Das und noch einiges mehr hat der VzBv herausgefunden und von allen entsprechende Unterlassungserklärungen gefordert. Im Fachjargon heißt das Abmahnungen ausgesprochen.
Nun müssen die Sharinganbieter reagieren. Zum einem müssen Sie Ihre AGBs Gesetzeskonform gestalten und beim VzBv eine Unterlassungserklräung unterschreiben. Bei einem wiederholten Verstoß der in der Unterlassungserklärung ausgewiesenen Passagen, droht dem Sharinganbieter eine massive Geldstrafe und ein Gerichtsverfahren. Auch die Abmahnung kostet in der Regel schon Geld.