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eScooter Voraussetzungen in Österreich

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In Österreich werden eScooter rechtlich als Elektrofahrrad klassifiziert, also gänzlich anders als bei uns in Deutschland. Bei uns wurde dafür, gründlich wie wir nun mal so sind, eine eigene Klassizifierung "Elektrokleinstfahrzeuge" geschaffen.

eScooter dürfen auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen verwendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
Motorleistung max 600 Watt
2 seitliche Reflektoren (weiß oder orange), weißer Reflektor vorne, roter Reflektor hinten
Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
Hupe oder Klingel
Scheinwerfer, Rücklicht

Nicht notwendig sind:
eine Fahrerlaubnis wie der Mofaführerschein
ein Nummernschild
Blinker

Auf dem Gehsteig dürfen solche eRoller außerdem nur dann abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen ich daher keine Gewähr!

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