Ab wann ist mein eRoller legal?
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"Alle eScooter mit Straßenzulassung benötigen nach der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung eine Typengenehmigung vom Kraftfahrzeugbundesamt mit FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer)".
Wenn dein bereits vor dem 15 Juni gekaufter eScooter keine Sondergenehmigung für die Straßenzulassung hatte und der Hersteller nicht im Nachhinein eine Typengenehmigung beantragt und bekommt - dann darf dein eScooter nicht auf die Straße losgelassen und nur weiterhin auf privaten Gelände benutzt werden!
Es mag sein das es einzelne Fälle geben wird, wo du deinen eScooter mit allen technisch nötigen Dingen nachrüstest und dieser durch eine Einzelabnahme kommt. Aber das wird eher die ganz seltene Ausnahme bleiben.
Gerade in der Übergangsphase ist alles sehr verwirrend, da die Händler natürlich Ihre "Altbestände" so schnell wie möglich loswerden wollen, um auf die neuen zugelassenen eScooter umsteigen zu können.
Hier werden dann mit Rabatten und Sonderpreisen geworben, das es nur so eine Pracht ist und dein natürlich angeborener Schnäppcheninstinkt wird dich oft in Versuchung führen, dir so einen billigen eScooter zu kaufen. Lass es einfach sein... Außer Spesen nichts gewesen!(siehe Bußgeldkatalog)
Auch das grübeln darüber ob du deinen "billigen" nicht Straßen zugelassenen eScooter umrüsten kannst, solltest du bleiben lassen. Das ist alles vergebliche Liebesmüh...
Ja, ich kann schon den Aufschrei hören - "Das muss doch gehen"!!!!
Ja, bestimmt... Für einige, die pfiffig genug sind, die wirklich richtigen Leute zu kennen, die solche Genehmigungen erteilen könnten...